Chancen und Lebensräume für Menschen mit

  • psychischen Handicaps
  • Entwicklungsdefiziten
  • besonderen Betreuungsbedürfnissen

 

Arbeitsintegration

Zielgruppe sind Personen, welche aufgrund ihrer Leistungseinschränkungen aus der freien Wirtschaft ausgeschieden sind und dort nicht mehr als vermittelbar gelten. In der Regel sind dies Empfänger einer IV-Rente. Ihnen soll der zweite Arbeitsmarkt offen stehen. In einen Arbeitsprozess integrierte Personen haben damit die Möglichkeit, einer befriedigenden Tätigkeit nachgehen zu können. Nicht die Arbeitsleistung und das Arbeitstempo stehen im Vordergrund, sondern die Gewährleistung einer Tagesstruktur und die Einbindung in soziale Leistungs- und Erfolgsprozesse. Damit soll verhindert werden, dass Menschen mit Handicap ohne fehlenden Lebensrhythmus psychisch und somatisch zermürben und entsprechende gesellschaftliche Folgekosten entstehen.

Geschützte Langzeitarbeitsplätze

Arbeit und Beschäftigung als Tagesstruktur bieten wir in verschieden Arbeitsbereichen an. Die Arbeitsplätze befinden sich im Arbeitszentrum Interlaken und in diversen anderen Bereichen der Institution.
Interessierte Personen erhalten mit dem ersten Kontakt einen Bewerbungsfragebogen. Wenn uns aufgrund der darin gemachten Angaben der Eintritt in unsere Institution als sinnvoll erscheint, werden sie zu einem Gespräch eingeladen. Dabei können sie auch das Arbeitszentrum besichtigen. Nach dem Aufnahmeentscheid erfolgt eine zweiwöchige Schnupperzeit. Abschliessend werden in einer gemeinsamen Sitzung die gemachten Erfahrungen ausgewertet. Aufgrund dieser Daten wird entschieden, ob und in welchem Status ein definitiver Eintritt erfolgt.
Für eine Anstellung ist ein Mindestpensum von 50% der geltenden Arbeitszeiten erforderlich. Das Arbeitspen-sum wird zu Beginn festgelegt und gilt verbindlich. Es kann nicht kurzfristig verändert werden. Bei Teilpensen richtet sich die Arbeitszeit (Morgen / Nachmittag  und Wochentag) nach den Bedürfnissen des Betriebes. Die vereinbarten Pensen müssen verbindlich eingehalten werden, damit der Arbeitsplatz gesichert werden kann.
Das Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung wird anhand der BSV-Richtlinien für geschützte Arbeitsplätze festgelegt. Sie gilt als Zusatzeinkommen zu den IV-Renten. Die Auszahlung erfolgt monatlich aufgrund der effektiv geleisteten Stunden (gemäss Zeiterfassungsformularen).

Arbeitszeit
08.30 - 11.45 Uhr (15 Min. Pause)
14.00 - 17.00 Uhr (15 Min. Pause)

Das ergibt eine angerechnete Nettoarbeitszeit von  5 3/4 Std./Tag.


Begleitung und Förderung im Arbeitsprozess

Die Begleitung im Arbeitsalltag geschieht durch geschultes Fachpersonal der Arbeitsagogik und Pädagogik. Dieses beobachtet die versicherte Person bei ihrer Tätigkeit, bewertet Qualität und Quantität der Arbeit, ar-beitspraktische Fähigkeiten, Neigungen und beurteilt auch das Verhalten am Arbeitsplatz. Die Auswertungen werden periodisch mit der versicherten Person besprochen.


Beschäftigung als Tagesstruktur (mit Tagestarif)

Das Betreuungsangebot richtet sich an Personen, die zur sozial-integrativen Gestaltung des Alltags auf eine förderliche Tagesstruktur angewiesen sind. Die Beschäftigung erfolgt unter besonderer Anleitung im geschütz-ten Rahmen. In diese Abteilung des Arbeitszentrums werden Personen aufgenommen, die nicht in die produktiven Arbeitsprozesse integriert werden können.
Der Tagestarif  beinhaltet ein niederschwelliges Beschäftigungsprogramm. Dabei steht nicht die Leistungser-bringung, sondern die Betreuung der Person im Vordergrund. Die Klientinnen und Klienten sind weder ange-stellt, noch erfolgt eine Leistungsentschädigung.
Der Tagestarif ist bei der Ergänzungsleistung EL (Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung von Behinderten in Tagesstrukturen) anrechenbar. Vorausgesetzt wird eine Mindestpräsenz von 5 Stunden pro Anwesenheitstag (wir erwarten drei volle Präsenztage pro Woche).
Einarbeitungszeit an geschützten Arbeitsplatz
Personen, bei denen bedingt durch ihr Handicap die Vermittelbarkeit in den freien Arbeitsmarkt nicht gegeben ist, haben die Möglichkeit, sich in einer Einarbeitungszeit auf eine Tätigkeit im geschützten Umfeld vorzubereiten. Programmpunkte sind: Neigungs- und Ressourcenklärung, Bestimmung und fachbezogene Einarbeitung in die Tätigkeit am geschützten Arbeitsplatz.

 

Einarbeitungszeit an geschützten Arbeitsplatz

Personen, bei denen bedingt durch ihr Handicap die Vermittelbarkeit in den freien Arbeitsmarkt nicht gegeben ist, haben die Möglichkeit, sich in einer Einarbeitungszeit auf eine Tätigkeit im geschützten Umfeld vorzubereiten. Programmpunkte sind: Neigungs- und Ressourcenklärung, Bestimmung und fachbezogene Einarbeitung in die Tätigkeit am geschützten Arbeitsplatz.


Arbeitseinsätze bei externen Partnern

Im Sinne der offenen Werkstatt vermitteln wir qualifizierten Mitarbeitenden temporäre Arbeitseinsätze in der freien Wirtschaft. Das Arbeitsverhältnis mit der Institution bleibt dabei bestehen.


Jobcoaching „Aus der Rente in die Arbeit“

Ein Angebot für Mitarbeitende an geschützten Arbeitsplätzen, die trotz Leistungseinschränkungen Qualifikationen für einen Einsatz in der freien Wirtschaft erarbeitet oder zurückgewonnen haben. Im Sinne der IV Revision 6a/b unterstützen wir solche Kandidaten auf ihrem Weg zu einem geeigneten Arbeitsplatz. Programmschwerpunkte sind: Bewerbungstraining, Stellensuche und anfängliche Begleitung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im neuen Arbeitsumfeld.